Die Wahl der Bestattungsart
Wer entscheidet über Bestattungsort und Bestattungsform?
Für die Wahl von Bestattungsformen und Bestattungsort ist in erster Linie der Wille der verstorbenen Person ausschlaggebend. Je nach Bundesland gelten für dieses Thema individuelle Gesetze. Eine Einäscherung sollte entweder vom Verstorbenen oder durch berechtigte Verwandte ausdrücklich und schriftlich angeordnet werden. Ebenso verhält es sich mit der Urnenbeisetzung auf See. Eine Erdbestattung, also die Beisetzung eines Sarges, darf nur auf Friedhöfen vorgenommen werden.
Die Erdbestattung ist die konventionelle Bestattungsform. Sie betrifft mehr als die Hälfte aller Bundesbürger. Die verstorbene Person wird in einem Sarg auf einer Wahl- oder Reihengrabstelle der Erde übergeben. Alternativ ist eine Feuerbestattung möglich. Hier wird der Körper eingeäschert und in der Regel in einer Urne auf einer Urnengrabstelle beigesetzt. Eine Variante der Feuerbestattung ist die Seebestattung, bei der die Urne der See übergeben wird.
In der heutigen Zeit finden auch immer mehr alternative Bestattungsarten große Resonanz, wie zum Beispiel die Wald- oder Naturbestattung. Bei all diesen Bestattungsformen ist eine Einäscherung erforderlich und wird an extra dafür gekennzeichneten Orten durchgeführt. Für eine individuelle Beratung steht Ihnen unser Haus sehr gerne zur Verfügung.
Die Erdbestattung
Wie die Zeremonie einer Bestattung, so gehört auch die Bestattungsform zur Individualität des Verstorbenen. Zur Auswahl stehen verschiedene Varianten der Erd- und der Feuerbestattung. Je nach Friedhof und Leistung fallen natürlich unterschiedlich hohe Kosten an. Die folgende Liste gibt einen Überblick über die Grabarten.
• Wahlgrab (Erd-, Feuerbestattung)
Schon zu Lebzeiten den Friedhof und den Platz des Grabes auswählen – das ist möglich, wenn man sich für ein Wahlgrab entscheidet. Das Nutzungsrecht an diesem Grab kann immer wieder verlängert werden, beispielsweise im Zuge einer weiteren Beisetzung.
• Reihengrab (Erd-, Feuerbestattung)
In Reihen platzierte Gräber werden in chronologischer Folge belegt: Die Reihe wird mit jedem Verstorbenen fortgeführt. Die Grabstellen sind also für nur eine Bestattung ausgelegt. Familienangehörige müssen später an einem anderen Platz bestattet werden.
• Rasengrab, anonym oder halbanonym (Erd-, Feuerbestattung)
Auf einem halbanonymen Rasengrab ist in der Regel ein Grabstein oder -platte platziert, auf dem die Namen mehrerer Verstorbenen stehen. Für die Pflege des Rasens ist der Träger der Grabstelle, also der Friedhof, verantwortlich. Ähnlich verhält es sich bei anonymen Gräbern. Jedoch gibt es keinerlei namentliche Kennzeichnung.
• Urnenwände (Feuerbestattung)
Eine Urnenwand wird oft auch als Kolumbarium bezeichnet. Jede der Kammern in dieser Wand kann eine oder mehrere Urnen aufnehmen. Eine Gravur, meist in eine Mamorplatte gemeißelt, erinnert an die Verstorbenen.
Die Feuerbestattung
Für eine Feuerbestattung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Eine entsprechende Verfügung des Verstorbenen ist ebenso notwendig wie eine zweite Leichenschau vor der Verbrennung des Sarges im Krematorium. Nach der Verbrennung nimmt eine Aschekapsel die Asche des Verstorbenen auf. Sie trägt den Namen, das Geburts- und Todesdatum sowie das Datum der Einäscherung. Bestattet wird die Kapsel in einer weiteren Urne, die sogenannte Schmuckurne.
Die Seebestattung
Auch im Falle einer Seebestattung wird die Asche des Verstorbenen zunächst in eine Urne gefüllt, die bestimmten Vorgaben entspricht. In Anwesenheit der Trauergäste wird diese wasserlösliche Urne auf hoher See zeremoniell dem Meer übergeben.